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So nachlässig sind deutsche Trinkhallen

WAZ ZEUS-Sonderausgabe 28.06.2010

Tabakwaren dürfen laut Jugendschutzgesetz, kurz JuSchG, nicht an Minderjährige verkauft werden. Doch nicht alle Trinkhallenbesitzer halten sich an dieses Gesetz. Zeus-Reporter Fabian Hilbert wagte den Selbsttest und suchte in der ganzen Stadt Trinkhallen auf, um eine Schachtel Zigaretten zu verlangen.

Das Resultat war schockierend: Ich testete zehn verschiedene Trinkhallen. Sieben verantwortungslose Erwachsene gaben mir trotz meines Alters die Zigaretten. Unter den zehn Testpersonen befanden sich vier Personen, die über 60 Jahre alt waren und alle vier verkauften mir Zigaretten. Vor allem ältere Leute scheinen es nicht so genau mit dem Alter Jugendlicher zu nehmen. Aber: Unter den sieben durchgefallenen Trinkhallenbesitzern befanden sich auch drei junge Testpersonen.

Einige Personen haben versucht, sich herauszureden. Als die Zigaretten bereits vor mir lagen, verriet ich, dass ich ein Zeus-Reporter bin. Eine Testperson sagte, er hätte mich mit einem Stammkunden verwechselt, der mir sehr ähnlich sehen würde. Eine andere Person wollte angeblich nach meiner „Enthüllung“ mein Alter prüfen. Da waren mir die Zigaretten aber schon übergeben.

Fabian Hilbert, Klasse 8b