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Das Schulgesetz in NRW (§3) formuliert den Zweck der Qualitätsanalyse für Schule folgenderweise:

Die Qualitätsanalyse ist ein Verfahren der externen Evaluation in Nordrhein-Westfalen. Ihr vorrangiges Ziel ist die Unterstützung der Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung. Es gilt, über die Analyse der schulischen Prozesse den Ist-Stand schulischer Arbeit aufzuzeigen, mit Hilfe von Analysekriterien die Qualität von Schule und Unterricht zu bewerten und Impulse zur Weiterentwicklung zu setzen. Für alle Schulen in NRW besteht die Verpflichtung, sich an der Qualitätsanalyse zu beteiligen

Das Riesener-Gymnasium ist empfehlenswert!

Vor den Herbstferien hat ein Team der Qualitätsanalyse NRW drei Tage lang unsere Schule besucht, Unterricht beobachtet und Interviews mit allen am Schulleben beteiligten Gruppen geführt. Zwei Tage später gab es eine erste Rückmeldung an die Schulleitung und das Kollegium: Das Riesener-Gymnasium hat hervorragend abgeschnitten; ein Drittel der Prüfkriterien wurden mit einem ++ bewertet, was bedeutet, dass die Qualität der Erfüllung dieser Kriterien als exzellent beurteilt wurde.

Wir freuen uns sehr über dieses ausgezeichnete Ergebnis. Das hervorragende Abschneiden bei der Qualitätsanalyse ist das Ergebnis einer vertrauensvollen und engagierten Zusammenarbeit aller am Schulleben beteiligten Gruppen – der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Kolleginnen und Kollegen.

Wie geht es weiter?

Im Dezember wird die Qualitätsanalyse ihren ausführlichen Bericht vorlegen, dieser wird dann allen Gremien der Schule zur Verfügung gestellt, intensiv analysiert und diskutiert werden. Am Ende dieses Prozesses wird es eine Anschlussvereinbarung mit der Bezirksregierung Münster als zuständiger Schulaufsichtsbehörde geben.

Die Schulleitung des Riesener-Gymnasiums dankt allen an der Qualitätsanalyse Beteiligten und freut sich auf den ausführlichen Qualitätsbericht!

gez. Wj

02.11.2018

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